Technische Perfektion, meisterhafte Qualität und lebenslange Freude – wer tausende Euro für einen luxuriösen Zeitanzeiger bezahlt, darf zu Recht ein tadelloses Produkt erwarten. Doch selbst den renommiertesten Herstellern unterlaufen gelegentlich Material- oder Produktionsfehler. Kunden von Omega profitieren seit dem 1. Juli 2018 von einer gesteigerten Sicherheit in solchen Fällen, denn die Luxusmarke erhöht ihre Garantie auf 5 Jahre. Welche Details dabei zu beachten sind, erklären wir im Folgenden.
24 Monate sind die Regel
Vergleicht man die neue Omega-Garantie mit den Garantiedauern anderer Hersteller, so geben die versprochenen fünf Jahre ein äußerst positives Bild ab. Nicht nur die meisten Marken der oberen Mittelklasse wie etwa Breitling, Oris oder Sinn, sondern auch High-End-Manufakturen wie Audemars Piguet oder Breguet bieten lediglich zwei Jahre.
Angesichts der Tatsache, dass die Einstiegsmarken Tissot und Certina über dieselbe Garantiedauer verfügen, können 24 Monate wahrlich nicht als besondere Leistung bezeichnet werden.
Vorreiter auf diesem Feld ist übrigens Rolex, denn die Uhren des Genfer Herstellers sind bereits seit 2015 zumindest mit einer fünfjährigen Gewährleistung versehen.
Die wichtigen Details der Omega-Garantie
Egal ob beim Auto, bei Haushaltsgeräten oder anderen Produkten: Verbraucher wissen, dass Garantien in sämtlichen Fällen mit einer Vielzahl an Bedingungen verknüpft sind. Die neue Gewährleistung Omegas ist dabei keine Ausnahme.
Denn nur, wenn der Zeitanzeiger ab dem 01.07.2018 neu gekauft wurde, verfügt er über die angesprochenen 5 Jahre Garantie.
Es ergibt sich durch die neue Regelung also keine Garantieverlängerung für Modelle, die vor diesem Datum erworben wurden. Darüber hinaus umfasst die internationale Herstellergarantie ausschließlich Materialschäden und Herstellungsfehler, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Uhr vorlagen.
Zudem setzen Omegas Bedingungen ein datiertes, vollständiges und korrekt ausgefülltes Garantiezertifikat voraus. Korrekt bedeutet in diesem Fall, dass der Stempel von einem autorisierten Fachhändler stammen muss.
Separate Regelungen für Ersatzuhren
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Kunden die kostenlose Beseitigung der Mängel erwarten. Ist der Fehler allerdings so schwerwiegend, dass sich eine Reparatur als ungeeignet herausstellt, so erfolgt der Ersatz durch ein identisches oder ähnliches Modell. Besitzer eines limitierten bzw. seltenen Modells könnten im Extremfall also mit einer anderen Uhr als der ursprünglichen entschädigt werden, wenn diese nicht mehr erhältlich ist.
Bei Ersatzuhren beläuft sich die internationale Herstellergarantie grundsätzlich auf 24 Monate, wobei Zeitanzeiger mit Omegas Co-Axial-Hemmung über drei und Varianten mit Co-Axial Hemmung und Si-14-Silizium-Unruh-Spiralfeder vier Jahre erhalten. Auch Ersatzuhren mit den Kalibern 8500 und 8501, die in einigen Modellen der Seamaster verbaut sind, erhalten vier Jahre Garantie. Nähere Informationen zu allen Garantiebedingungen finden sich auf der Omega-Website.
Wann die Omega-Garantie nicht greift
5 Jahre Garantie klingen nicht nur fair – sie sind es auch, vorausgesetzt man berücksichtigt die grundlegenden Bedingungen. In vielen Fällen jedoch herrscht Unklarheit: Wann bekomme ich Ersatz und wann nicht?
Omegas Internationale Herstellergarantie umfasst daher eine Reihe wissenswerter Einschränkungen. So sind nicht nur die Lebensdauer der Batterie, sondern auch jegliche gewöhnliche Abnutzung, beispielsweise durch Kratzer im Glas oder Farbveränderungen des Metalls, von dem Service-Versprechen ausgeschlossen.
Missgeschicke wie beispielsweise das Herunterfallen zählen zur Kategorie “mangelnde Sorgfalt” und können ebenfalls nicht als Grund für Schadensersatz herangezogen werden. Käufer sollten bei Reparaturen und Wartungen unbedingt auf die Zertifizierung der entsprechenden Werkstatt achten. Denn richtet beispielsweise ein nicht von Omega autorisierter Betrieb Schäden an, trägt der Käufer die Verantwortung und muss mit der Verweigerung von Garantieleistungen rechnen.
Unabhängig von der bisher beschriebenen Herstellergarantie kann es natürlich eine separate Gewährleistung seitens des Händlers geben. Für diese ist der Händler allerdings selbst verantwortlich.
Die Lebensdauer des Masterpieces wirksam erhöhen
Obwohl sich die bisherigen Informationen explizit auf Omegas Garantie beziehen, sind bei anderen Herstellern sehr ähnliche Bedingungen zu erwarten. Aber ganz abgesehen von der Frage, welche Schäden denn nun ersetzt werden und welche nicht, ist jeder Uhrenliebhaber natürlich an der bestmöglichen Erhaltung seiner Schätze interessiert. Dabei wird vor allem die Frage der Wartung häufig diskutiert: Wie oft muss die teure Maßnahme durchgeführt werden? Und beeinflusst sie die Garantie?
Die gute Nachricht lautet, dass die Internationale Herstellergarantie unabhängig von der fachgerechten Wartung Gültigkeit besitzt.
Das liegt an der Tatsache, dass selbst die Hersteller ein Intervall von “lediglich” vier bis fünf Jahren empfehlen – die erste Wartung fände also gerade am Ende der 5 Jahre statt. Ob man den Wartungsdienst am Ende wirklich in diesem Rhythmus durchführt, ist die individuelle Entscheidung eines jeden Besitzers.
Spätestens aber, wenn Unregelmäßigkeiten wie beispielsweise eine verringerte Ganggenauigkeit oder auffällige Geräusche auftreten, sollte man zum Fachhändler gehen und in die Wartung investieren. Nicht nur die fachgerechte Instandhaltung, sondern auch die alltägliche Benutzung entscheidet über die Lebensdauer einer Armbanduhr. Neben den “typischen” Feinden wie Wasser, extremen Temperaturen oder Chemikalien können auch Magnetfelder beträchtlichen Schaden anrichten.
Bei Chronographen sollte die Bedienung der Drücker unter Wasser unbedingt vermieden werden, da diese meist nicht wasserdicht sind. Beachtet man diese Hinweise, steht einem langen und einwandfreien Uhrenleben nichts mehr im Wege.